Schulen & Sport.

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Förderschule

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Weiterführende Schulen und allgemeine schulische Angelegenheiten VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30
Di: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30
Mi: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30
Do: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
Fr: 08:00 - 12:00

Frau U. Witter VCard
Stadt Hildesheim - Weiterführende Schulen und allgemeine schulische AngelegenheitenHoher Weg 9/10
31134 Hildesheim
Telefon: 05121301-4442
Telefax: 05121301-4561
E-Mail:



Allgemeine Informationen

Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.

Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schülerinnen und Schüler, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:

  • Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,
  • Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,
  • Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose),
  • Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,
  • Förderschule Schwerpunkt Lernen,
  • Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde),
  • Förderschule Schwerpunkt Sprache,
  • Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde).

Die Förderschule unterstützt darüber hinaus als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.

Weitere Informationen finden Sie hier .

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

zurück
Seitenanfang