Nach den Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes sind die Landkreise Träger der Schülerbeförderung. Sie haben die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zur Schule zu befördern oder die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Der Landkreis Hildesheim hat diese Aufgaben, soweit es die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Hildesheim betrifft, an die Stadt Hildesheim übertragen.
Rechtsgrundlagen sind § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes und die „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim“ des Landkreises Hildesheim.
Allgemeinbildende Schulen
Einen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben alle im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler, wenn sie
· die 1. – 10. Klasse einer allgemeinbildenden Schule,
· die Schuljahrgänge 11 und 12 im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung einer Förderschule,
· den Schulkindergarten oder
· die Sprachlernklasse an einer allgemeinbildenden Schule
im Stadtgebiet besuchen und ihr Schulweg mindestens 2.000 Meter lang ist. Maßgeblich ist der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule.
Keinen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben die Schülerinnen und Schüler, die aus besonderen Gründen einen Taxitransport erhalten, die mit einem eigens eingerichteten Schulbus (Freistellungsverkehr) befördert oder von einem Familienangehörigen im eigenen Pkw gegen Kostenerstattung zur Schule gefahren werden.
Jeder Wohnungs- oder Schulwechsel ist dem Bereich Schule und Sport unverzüglich mitzuteilen. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen weg, so ist die Schülerjahreskarte zurückzugeben. Unberechtigte Nutzungszeiten werden in Rechnung gestellt.
Schülerinnen und Schüler, die eine Schule innerhalb oder außerhalb des Stadtgebiets besuchen und einen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben, erhalten mit Beginn des Schuljahrs 2023/24 bis auf Weiteres ein Deutschlandticket.
Informationen zur Ausgabe der Tickets erhalten Sie hier.
Informationen rund um das Deutschlandticket finden Sie an dieser Stelle.
Berufsbildende Schulen
Einen Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung für den Weg zur Schule haben alle im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler, wenn sie
· die Berufseinstiegsschule 1 und 2 (ehemals Berufseinstiegsklasse / Berufsvorbereitungsjahr),
· die erste Klasse einer Berufsfachschule (soweit diese ohne Realschulabschluss besucht wird) oder
· die Sprachlernklasse an einer berufsbildenden Schule
besuchen bzw. absolvieren und ihr Schulweg mindestens 2.000 Meter lang ist. Maßgeblich ist der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule.
Die Fahrtkosten sind von den Erziehungsberechtigten bzw. den Schülerinnen und Schülern zunächst zu verauslagen und werden auf Antrag erstattet. Der Erstattungsanspruch ist anhand der Fahrkarten nachzuweisen; Quittungen werden nicht anerkannt.
Erstattet wird der jeweils günstigste Tarif des öffentlichen Personennahverkehrs, jedoch maximal der Kaufpreis eines Deutschlandtickets (derzeit 49,00 Euro pro Monat).
Eine Fahrtkostenerstattung für das vorangegangene Schuljahr ist spätestens bis zum 31.10. eines jeden Jahres zu beantragen.
Kostenerstattung bei Fahrten mit dem eigenen Pkw
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Fahrtkostenerstattungen für Selbstfahrer möglich. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich Schule und Sport.
Das benötigte Antragsformular und die für die Abrechnung erforderlichen Fahrtennachweise finden Sie hier.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und Auszubildende
Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen (Sekundarstufe II) sowie Auszubildende haben mit Beginn des Schuljahrs 2023/24 die Wahl:
1) NEU zum Schuljahr 2023/24: das Deutschlandticket
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie Auszubildende, deren Wohnort und deren Schule bzw. Ausbildungsstätte im Landkreis Hildesheim (einschließlich der Stadt Hildesheim) liegen, können beim Landkreis Hildesheim eine 40 %-ige Bezuschussung des Deutschlandtickets beantragen. Bei einem aktuellen Kaufpreis von 49,00 Euro beträgt der Zuschuss 19,60 Euro. Der Eigenanteil liegt somit bei 29,40 Euro.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Homepage und zum Onlineantrag des Landkreises Hildesheim: Schülerbeförderung - Serviceportal Landkreis Hildesheim.
Hinweis: Nachdem Sie sich dort angemeldet haben, werden Sie zuerst nach dem Wohnort gefragt. Sollten Sie in der Stadt Hildesheim wohnen, klicken Sie bitte trotzdem „Landkreis Hildesheim“ als Wohnort an.
2) 40 bzw. 60 %-ige Vergünstigung beim Kauf der "Monatskarte Azubi" im ROSA-Tarifverbund
Alternativ besteht die Möglichkeit, eine vergünstigte „Monatskarte Azubi“ im ROSA-Tarifverbund zu erwerben.
Wie bereits im letzten Schuljahr können Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie Auszubildende, die im Landkreis Hildesheim (einschließlich der Stadt Hildesheim) wohnen und zum Berechtigungskreis im Sinne der Tarifbestimmungen des ROSA Tarifverbunds gehören, die „Monatskarte Azubi“ im Abomodell zu einem um 40 bzw. 60 % vergünstigten Preis erwerben.
Weitere Informationen und den Bestellschein für das vergünstigte Abo finden Sie auf der Homepage des ROSA Tarifverbunds.
3) Fahrten im Freistellungsverkehr (Schulbusverkehr) oder mit der Bahn
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie Auszubildende, die im sogenannten Freistellungsverkehr zur Schule oder Ausbildungsstätte fahren, können beim Landkreis Hildesheim eine Erstattung von 40 bzw. 60 % der Fahrtkosten beantragen. Gleiches gilt für Fahrten mit der Bahn, wenn nicht das Deutschlandticket genutzt wird.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Homepage und zum Onlineantrag des Landkreises Hildesheim: Schülerbeförderung - Serviceportal Landkreis Hildesheim.
Hinweis: Nachdem Sie sich dort angemeldet haben, werden Sie zuerst nach dem Wohnort gefragt. Sollten Sie in der Stadt Hildesheim wohnen, klicken Sie bitte trotzdem „Landkreis Hildesheim“ als Wohnort an.
Mirja Nimmergut | |
Amt / Bereich 51.2 Schule und Sport Verwaltungsgebäude Hoher Weg Hoher Weg 9/10 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-4536 E-Mail: schuelerbefoerderung@stadt-hildesheim.deE-Mail: m.nimmergut@stadt-hildesheim.de |