Nils Besoke
Amt / Bereich
51.2 Schule und Sport
Verwaltungsgebäude Hoher Weg
Hoher Weg 9/10
31134 Hildesheim
Telefon: +49 5121 301-4506
E-Mail: N.Besoke@stadt-hildesheim.de
51.2 Schule und Sport| Hoher Weg 9/10 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4442 E-Mail: schulen@stadt-hildesheim.deHomepage: https://schuleundsport.stadt-hildesheim.de/ | Öffnungszeiten: Mo bis Do 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr Fr 8 bis 12 Uhr |
| Der Bereich Schule und Sport vertritt die Stadt Hildesheim als Schulträger, der nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) für die sogenannten „Äußeren Schulangelegenheiten“ zuständig ist, insbesondere für: - Vorhaltung des notwendigen Schulangebots in organisatorischer Hinsicht, d. h. Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Schuleinrichtungen (§ 106 NSchG) - Beschaffung und Unterhaltung des notwendigen Schulraumes durch Bau, Anmietung oder auf andere Weise (§§ 108, 113, 115 NSchG)- Ausstattung der Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln sowie der Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Schulen (§§ 108, 111 Abs. 1 NSchG) - Einstellung des nichtstaatlichen Schulpersonals (wie Schulsekretärin, Hausmeister, Küchenpersonal) (§ 53 NSchG) - Namensgebung von Schulen (§ 107 NSchG) - Bildung des kommunalen Schulausschusses (§ 110 NSchG) - Festlegung von Schulbezirken bei Grund-, Haupt-, Realschulen sowie Förderschulen (§ 63 Abs. 2 NSchG) - Mitwirkung bei Schulversuchen (§ 22 NSchG) - Mitwirkung bei der Einführung besonderer Organisationsformen in allgemeinbildenden Schulen (§ 23 NSchG) - Mitwirkung in Konferenzen der Schulen (§ 36 NSchG) - Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter (§§ 45 ff. NSchG) - Mitwirkung bei der Besetzung bestimmter Funktions- und Beförderungsstellen (§ 52 NSchG) Er ist nicht zuständig für die Bereitstellung der Lehrkräfte, für die Angelegenheit des sogenannten „Inneren Schulbetriebes“, Verteilung der Klassenräume, Aufstellung der Stundentafeln, Versetzungen, Zeugnisnoten usw. Die Aufsicht über den "Inneren Schulbetrieb" sowie die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen obliegt der Landesschulbehörde. Die Stadt Hildesheim ist Schulträger für: - 6 Schulkindergärten - 17 Grundschulen - 1 Hauptschule - 2 Realschulen - 2 Gymnasien - 2 Integrierte Gesamtschulen und - 1 Förderschule Des weiteren liegt die Verwaltung der Sporthallen und Bäder beim Bereich Schule und Sport. | |