Bisher hat die Stadt Hildesheim die Schülerbeförderung für die im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Mit Schuljahresbeginn 2025/26 wird der Landkreis Hildesheim diese Aufgabe übernehmen. Nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist der Landkreis Träger der Schülerbeförderung für alle im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler.
Der Stadtrat und der Kreistag haben der Rückübertragung der Aufgabe zugestimmt. Vorteile der Zusammenführung sind eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung und einheitliche Ansprechpartner für die Familien und die Schulen.
Für die Schülerinnen und Schüler, die im Stadtgebiet Hildesheim wohnen, ändert sich Folgendes:
Einheitlicher Ansprechpartner für alle Themen der Schülerbeförderung ist ab dem 03.07.2025 (Beginn der Sommerferien) der Landkreis Hildesheim.
Das Team der Schülerbeförderung ist wie folgt erreichbar: schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de
Individualbeförderung (Taxi)
Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im laufenden Schuljahr 2024/25 aus besonderen Gründen eine Taxibeförderung erhalten, haben vor Kurzem von der Schülerbeförderung der Stadt Hildesheim eine Anfrage zwecks Fortführung der Beförderung im kommenden Schuljahr erhalten. Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen, wie in dem Anschreiben aufgeführt, bei der Stadt ein. Die Daten werden gesammelt an den Landkreis übergeben.
Eltern, deren Kinder keine Busanbindung haben oder aus gesundheitlichen Gründen erstmals eine individuelle Beförderung benötigen, stellen bitte über das Serviceportal auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim einen entsprechenden Antrag.
Sollten Sie für das Schuljahr 2025/26 bereits einen Antrag bei der Stadt gestellt haben, müssen Sie beim Landkreis keinen Antrag mehr einreichen. Ihre Antragsunterlagen werden von der Stadt an den Landkreis weitergeleitet.
Schülerbeförderung mit dem eigenen Pkw gegen Kostenerstattung
Die Genehmigungen gelten jeweils nur für ein Schuljahr. Somit laufen die derzeit von der Stadt erteilten Genehmigungen mit Ablauf des Schuljahrs 2024/25 aus.
Standardmäßig wird der Landkreis Hildesheim allen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern eine Fahrkarte zur Verfügung stellen und nur in besonders begründeten Einzelfällen die Erstattungsmöglichkeit für durch eine Pkw-Beförderung entstehende Kosten eröffnen. Sollten aus Ihrer Sicht individuelle Gründe gegen die Beförderung im Bus sprechen, nehmen Sie bitte Kontakt zur Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim auf.
Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2024/25 reichen Sie bitte bis zum 31.10.2025 bei der Stadt Hildesheim zur Erstattung ein. Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag: Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten | Stadt Hildesheim - Serviceportal