Die Stadt Hildesheim prüft vor Beginn eines jeden Schuljahrs, ob ein Anspruch auf eine Schülerjahreskarte besteht. Wann eine entsprechende Berechtigung vorliegt, können Sie hier nachlesen.
Die für die Prüfung erforderlichen Daten werden dem Bereich Schule und Sport von den Schulsekretariaten übermittelt. Eine Antragstellung seitens der Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Die Stadt Hildesheim übermittelt die Daten der berechtigten Schülerinnen und Schüler wiederum an den ROSA Tarifverbund, welcher die Tickets erstellt.
Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben, erhalten im Schuljahr 2024/25 - wie auch im vorangegangenen Schuljahr - bis auf Weiteres ein Deutschlandticket.
Neu ist im laufenden Schuljahr, dass das Deutschlandticket nicht mehr monatlich als Papierticket ausgegeben wird, sondern als dauerhaft gültige Chipkarte.
Alle Schülerinnen und Schüler, die bereits im letzten Schuljahr anspruchsberechtigt waren, haben die Chipkarte im Juni 2024 per Post nach Hause erhalten. Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/25 erstmals einen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben, erhalten die Chipkarte in den ersten Tagen nach den Sommerferien in der Schule.
Ersatzbescheinigungen
Neue Schülerinnen und Schüler
Die Schulsekretariate informieren die Schülerbeförderung der Stadt Hildesheim regelmäßig über Schülerinnen und Schüler, die im Laufe des Schuljahrs neu zugezogen sind. Besteht ein Anspruch auf eine Schülerjahreskarte, bestellt die Schülerbeförderung ein Deutschlandticket im Chipkartenformat beim ROSA Tarifverbund. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dieses Ticket über die Schule.
Für die Übergangszeit stellen die Schulsekretariate eine Ersatzbescheinigung für den ROSA Tarifverbund aus. Diese ist ab dem Tag der Ausstellung bis zum Ende des Folgemonats gültig.
Mit der Ersatzbescheinigung können sich die Schülerinnen und Schüler im ÖPNV des ROSA Tarifverbunds frei bewegen. Sie gilt jedoch nicht für andere Tarifverbünde und hat somit nicht die Berechtigungen eines Deutschlandtickets.
Verlust einer Chipkarte
Schülerinnen und Schüler, die ihre Chipkarte verloren haben, bzw. deren Erziehungsberechtigte melden sich direkt bei der Schülerbeförderung der Stadt Hildesheim. Von dort wird eine neue Chipkarte beim ROSA Tarifverbund bestellt. Sie werden informiert, sobald Sie die neue Chipkarte im Kundencenter des SVHI, Schuhstr. 40 in Hildesheim abholen können.
Für die Übergangszeit stellt die Schülerbeförderung der Stadt Hildesheim eine Ersatzbescheinigung für den ROSA Tarifverbund aus. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch (Tel. 05121/301-4536) oder per Mail (schuelerbefoerderung@stadt-hildesheim.de) einen Termin. Die Ersatzbescheinigung erhalten Sie - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Verwaltungsgebäude Hoher Weg 9/10, 3. OG, Raum 314.
Die Ersatzbescheinigung bei Verlust ist ab dem Tag der Ausstellung genau einen Monat lang gültig.
Mit der Ersatzbescheinigung können sich die Schülerinnen und Schüler im ÖPNV des ROSA Tarifverbunds frei bewegen. Sie gilt jedoch nicht für andere Tarifverbünde und hat somit nicht die Berechtigungen eines Deutschlandtickets.
Für die neue Chipkarte wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben, die im Termin in bar an die Schülerbeförderung zu entrichten ist.
Fahrplanauskünfte
Über den unten genannten Link gelangen Sie zur Fahrplanauskunft des SVHI Stadtverkehr Hildesheim.
Mirja Nimmergut | |
Amt / Bereich 51.2 Schule und Sport Verwaltungsgebäude Hoher Weg Hoher Weg 9/10 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-4536 E-Mail: schuelerbefoerderung@stadt-hildesheim.deE-Mail: m.nimmergut@stadt-hildesheim.de |
Sprechzeiten Schülerbeförderung (119 kB) |