Seit dem Jahr 2014 unterstützt die Stadt Hildesheim wieder Investitionen im Sportbereich. Von 2014 bis 2018 standen im Haushalt jährlich 60.000 Euro für die Sportförderung zur Verfügung. 2019 wurden die Fördermittel auf 90.000 Euro erhöht und 2024 auf 110.000 Euro. Im Jahr 2025 wurden die drei bislang getrennten Investitionsförderungen der Stadt Hildesheim in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Soziales durch eine neue gemeinsame Richtlinie zusammengeführt.
Seitdem gilt für den Bereich Sport eine Antragsfrist bis zum 01. Juni des Jahres und die Förderquote für ein Vorhaben soll bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von höchstens 10.000 Euro 50 % nicht übersteigen. Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten über 10.000 Euro ist die maximale Förderquote von 30 % jedoch bestehen geblieben.
Insgesamt steht für das Jahr 2026 wieder ein Haushaltsansatz in Höhe von 210.000 Euro zur Verfügung. Davon fallen 10.000 Euro auf den vereinsungebundenen Sport (informeller Sport). Die übrigen 200.000 Euro werden unter den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Soziales aufgeteilt.
Jedes Jahr soll über die Mittelverwendung in der Regel nach der Sommerpause im September entschieden werden. Der Antrag auf Sportförderung mit dem Finanzierungsplan ist ab 2025 jedes Jahr bis zum 01. Juni einzureichen. Hierfür steht Ihnen der Online-Antrag seit dem 15.12.2023 zur Verfügung. Nach Eingang des Antrages erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Nachzureichende Dokumente können bei der Stadt Hildesheim, Fachbereich Familie, Bildung und Sport, Bereich Schule und Sport, Hoher Weg 9/10, 31134 Hildesheim, vorzugsweise per Mail an sport@stadt-hildesheim.de eingereicht werden.
Voraussetzungen
Für die Gewährung einer Zuwendung durch die Stadt Hildesheim, gelten die nachstehenden Grundsätze:
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Nachweis der Bemühungen um andere Förderungen
Die Maßnahme muss im Gebiet der Stadt Hildesheim durchgeführt werden.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von höchstens 10.000 Euro bis zu 50 % und bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von über 10.000 Euro bis zu 30 % des Anschaffungspreises. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Zuschuss-Gesamtsumme begrenzt ist und somit die Zuschüsse gedeckelt werden müssen, wenn das Antragsvolumen zu hoch liegt.
Förderfähig sind grundsätzlich nur Maßnahmen, mit deren Durchführung bei Stellung des Förderantrags noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden.
Hinweis:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Bezuschussung erfolgt lediglich im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die näheren Einzelheiten können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Im Anschluss an die Ratssitzung (in der Regel im September) erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, ob bzw. in welcher Höhe Ihnen eine Zuwendung seitens der Stadt Hildesheim gewährt werden kann. Der Bewilligungsbescheid kann im Einzelfall zusätzliche Bedingungen oder Auflagen enthalten.
Ansprechpartner/in| Lilli Jachmann | |
| Amt / Bereich 51.2 Schule und Sport Verwaltungsgebäude Hoher Weg Hoher Weg 9/10 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-4532 E-Mail: l.jachmann@stadt-hildesheim.de | |