Bis Ende des Schuljahres 2024/25 hat die Stadt Hildesheim die Schülerbeförderung für die im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Mit Schuljahresbeginn 2025/26 hat der Landkreis Hildesheim diese Aufgabe übernommen und die Stadt Hildesheim ist nicht mehr zuständig. Nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist der Landkreis Träger der Schülerbeförderung für alle im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler.
Der Stadtrat und der Kreistag haben der Rückübertragung der Aufgabe zugestimmt. Vorteile der Zusammenführung sind eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung und einheitliche Ansprechpartner für die Familien und die Schulen.
Für die Schülerinnen und Schüler, die im Stadtgebiet Hildesheim wohnen, hat sich Folgendes geändert:
Einheitlicher Ansprechpartner für alle Themen der Schülerbeförderung ist jetzt der Landkreis Hildesheim.
Das Team der Schülerbeförderung ist wie folgt erreichbar: schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de
Standardmäßig wird der Landkreis Hildesheim allen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern eine Fahrkarte zur Verfügung stellen. Nur in besonders begründeten Einzelfällen wird die Schülerbeförderung mit dem eigenen Pkw gegen Kostenerstattung oder die Individualbeförderung (Taxi) auf Antrag bewilligt. Für den entsprechenden Antrag nehmen Sie bitte Kontakt zur Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim auf.
Organisationseinheiten| 51.2 Schule und Sport | |
| Hoher Weg 9/10 31134 Hildesheim E-Mail: schulen@stadt-hildesheim.deHomepage: https://schuleundsport.stadt-hildesheim.de/ | Öffnungszeiten: Mo bis Do 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr Fr 8 bis 12 Uhr |