In Hildesheim gibt es 19 Grundschulen, davon
17 Schulen in öffentlicher Trägerschaft der Stadt Hildesheim
2 Schulen in freier Trägerschaft.
Öffentliche Grundschulen
Die Stadt Hildesheim ist Träger von 12 Gemeinschaftsgrundschulen (mit 13 Schulstandorten) und 5 Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des katholischen Bekenntnisses.
Für jede Gemeinschaftsgrundschule ist ein Schulbezirk festgelegt worden. Die Grundschülerinnen und -schüler sind verpflichtet, die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.
Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Über den Antrag entscheiden die gewünschte und die zuständige Grundschule. Ferner sind der Träger der Schülerbeförderung und der Schulträger der gewünschten Schule zu beteiligen. Auch wenn der Besuch einer anderen Grundschule gewünscht wird, erfolgt die Anmeldung des Kindes immer zuerst an der für den Wohnort zuständigen Schule. Dort sind auch das Antragsformular sowie nähere Informationen zum Thema erhältlich.
Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses sind nicht an einen Schulbezirk gebunden, wenn eine der Bekenntnisgrundschulen besucht werden soll. Insofern gilt das Stadtgebiet als einheitlicher Schulbezirk. Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich.
Die Bekenntnisgrundschulen können einen Anteil nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Der Anteil beträgt in der Regel 30 %. In diesen Fällen richtet sich die zuständige Schule nach dem Schulbezirk des Wohnorts. Eine Ausnahmegenehmigung zum Besuch der gewünschten Schule ist erforderlich.
Die Ganztagsgrundschule Drispenstedt verfügt über einen Montessori-Zweig als Angebot besonderer pädagogischer Prägung mit vier jahrgangsgemischten Lerngruppen. Der Montessori-Zweig kann von Kindern des gesamten Stadtgebiets besucht werden. Eine Ausnahmegenehmigung zum Besuch der Schule ist erforderlich.
Grundschulen in freier Trägerschaft
Die WELT.RÄUME Freie Montessorischule und die Freie Waldorfschule sind Schulen mit besonderer pädagogischer Bedeutung und können ohne Ausnahmegenehmigung besucht werden.
Schulkindergärten
Schulpflichtige Kinder, die zurückgestellt werden, können verpflichtet werden, einen Schulkindergarten zu besuchen. Die Schulkindergärten haben die Aufgabe, die Kinder durch besondere pädagogische Maßnahmen individuell bis zur Schulreife zu fördern.
Die Grundschulen, an denen ein Schulkindergarten eingerichtet ist, können Sie dieser Seite entnehmen. Welcher Schulkindergarten infrage kommt, richtet sich nach dem Schulbezirk des Wohnorts. Ist in dem Schulbezirk kein Schulkindergarten vorhanden, so wird das Kind durch die Schulleitung der zuständigen Grundschule an einen nahegelegenen Schulkindergarten überwiesen.
51.2 Schule und Sport | |
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