Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen unterstützt.
Sonderpädagogische Unterstützung findet sowohl an Förderschulen als auch an allgemeinen Schulen statt. Allgemeine Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang. Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben die Möglichkeit, eine allgemeine Schule oder eine zuständige Förderschule als Ort der Beschulung auszuwählen.
Ein Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in folgenden Bereichen festgestellt werden: Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, motorische und körperliche Entwicklung, Sehen und Hören. An der Förderschule können Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden.
In Hildesheim gibt es folgende Förderschulen:
Didrik-Pining-Schule, Förderschule in Trägerschaft der Stadt Hildesheim mit dem Schwerpunkt Sprache im Primarbereich
Schule im Bockfeld, Förderschule in Trägerschaft des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld mit den Schwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Förderschule in Trägerschaft des Landes Niedersachsen mit dem Schwerpunkt Hören
St.-Ansgar-Schule, Förderschule in freier Trägerschaft mit den Schwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und Lernen.
51.2 Schule und Sport | |
Hoher Weg 9/10 31134 Hildesheim Telefon: 05121 3014442 E-Mail: schulen@stadt-hildesheim.de |